Warum und wann werden vituelle Zähler benötigt?
Im Falle der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gGV) wird der Strombezug für Restrombezug aus dem Netz und regenerative Energie (z.B. PV) separat abgerechnet und dem Mieter/Konsumenten in Rechnung gestellt.
Für 2 getrennten Rechnungsstellungen werden 2 separate Zählerwerte benötigt. Hierzu berechnet der MSB (Messstellenbetreiber) aus dem physikalisch installierten Zähler 2 virtuelle Zähler, einen für den Reststrom und einen für z.B. den PV Stromverbrauch. Da diese Zähler mathematisch errechnent werden werden sie als "virtuelle Zähler" bezeichnet.
Der Mieter/Konsument erhält 2 separate Rechnungen, eine für den PV Strombezug und eine für den Reststrombezug aus dem Netz.
Die neugemacht GmbH ist ein ebensolcher MSB welcher virtuelle Zähler berechnen kann und bietet auch die Funktionalität der Rechnungsstellung für den z.B. PV Stromverbrauch.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorung (gGV) basiert auf dem §42b des EnBG.